Für den Verteidiger ist es enorm wichtig zu wissen, ob gegen seinen Mandanten noch andere Verfahren laufen. Der Mandant kann es einem oft nicht sagen, weil er von weiteren verfahren nichts weiß. Manchmal will er es auch nicht sagen.
Diese Auskünfte kann man bei der Staatsanwaltschaft erhalten. Dort gibt es zwei Verfahrensregister
- Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV)
- und das lokale Verfahrensregister.
Zum Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister habe ich im Strafverteidiger-Wiki einen Artikel geschrieben und auch einen Musterantrag für die Auskunft eingestellt.
Zentrales Staatsanwaltschaftschaftliches Verfahrensregister (ZStV)
Neueste Beiträge
Neueste Kommentare
- hoverboard original bei Staatsanwaltliche Vernehmung ohne Staatsanwalt
- Dr. Oliver Harry Gerson bei Anklageerhebung aufgrund erhoffter zukünftiger Ermittlungsergebnisse
- Sascha Petzold bei Anklageerhebung aufgrund erhoffter zukünftiger Ermittlungsergebnisse
- Terminator bei Anklageerhebung aufgrund erhoffter zukünftiger Ermittlungsergebnisse
- Sascha Petzold bei Staatsanwaltliche Vernehmung ohne Staatsanwalt
Archive
Kategorien
Schlagwörter
Akteneinsicht
Anklageschrift
Arbeitsvertrag
Beweisantrag
BGB 611a
Datenauskunft
Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug
Justizunrecht
Korruptionsregister
MPU
Muster
Sachverständige
Scheinselbständigkeit
Selbstladung
Seminarankündigung
Staatsanwaltliche Vernehmung
StPO § 161a
StPO § 170
Telefonüberwachung
TKÜ
Trunkenheitsfahrt
Verfahrensregister
Wettbewerbsregister