Für den Verteidiger ist es enorm wichtig zu wissen, ob gegen seinen Mandanten noch andere Verfahren laufen. Der Mandant kann es einem oft nicht sagen, weil er von weiteren verfahren nichts weiß. Manchmal will er es auch nicht sagen.

Diese Auskünfte kann man bei der Staatsanwaltschaft erhalten. Dort gibt es zwei Verfahrensregister

  • Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV)
  • und das lokale Verfahrensregister.

Zum Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister habe ich im Strafverteidiger-Wiki einen Artikel geschrieben und auch einen Musterantrag für die Auskunft eingestellt.

Zentrales Staatsanwaltschaftschaftliches Verfahrensregister (ZStV)

Auskunft aus dem ZStV | Antragsmuster