Seit Jahren herrscht ein reger Kampf um die Herausgabe der Audio-Daten von Telefonüberwachungen. Ist ist schier unglaublich, was sich die Strafjustiz alles hat einfallen lassen, um diese Informationen den Strafverteidigern vorzuenthalten.
Arbeitsschonender für Richter ist es, die (für eine Verurteilung) notwendige und sinnvolle Zusammenstellung den Strafverfolgungsbehörden zu überlassen und entlastende Teile aus dem Verfahren fern zu halten.
Es scheint gerade ein neuer Wind einzukehren. Jedenfalls mehren sich die Gerichte, die Zweifel mit diesem Vorgehen haben; Schlagworte sind
- Aktenvollständigkeit
- Aktenwahrheit
- Waffengleichheit
- Faires Verfahren
Ich habe mal bisschen Zusammengetragen und einen
Antrag auf Akteneinsicht in die TKÜ-Audiodateien
gebastelt und im Strafverteidiger-Wiki eingestellt.
Ich bitte um rege Verwendung und bitte, bitte, um Berichte und Anregungen, wie die Gerichte reagieren.
Herzliche Grüße
Ihr Sascha Petzold
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