Keine Regel-MPU mehr bei Trunkenheitsfahrten unter 1,6 Promille
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Das BVerwG1 macht Schluss mit der bayerischen Übung, auch bei Trunkenheitsfahrten unter 1,6 Promille in der Regel eine MPU anzuordnen. Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen…