Bußgeldkatalog

Sascha Petzold
Rechtsanwalt & Mediator

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Bei Verkehrsverstößen richten sich Bußgeld, Fahrverbot und Punkte nach dem Bußgeldkatalog nach der Bußgeldkatalog-Verordnung. Darin bestimmt der Gesetzgeber Regelsätze für bestimmte typisierte Verkehrsverstöße.

Diese Regelsätze sind aber nur Richtwerte. Das bedeutet, dass sich die Gerichte nicht unbedingt daran halten müssen. Will der Richter aber von dem Regelsatz abweichen, muss er dies genau begründen. Daher halten sich die Gerichte in der Praxis regelmäßig an die Vorgaben aus dem Bußgeldkatolg.

Der Bußgeldkatalog wird vom Gesetzgeber regelmäßig erneuert. Die auf diesen Seiten dargestellten Tabellen entsprechen dem Bußgeldkatalog vom 01.03.2007.

 

Achtung: Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ab dem 1.2.2009 gilt ein neuer Bußgeldkatalog!

Trotz aller Sorgfalt kann keine Gewähr für die Angaben in den Bußgeldkatalogen übernommen werden.