Sascha Petzold
Rechtsanwalt & Mediator
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Bußgeld und Fahrverbot bei Drogen im Straßenverkehr
Wer bestimmter Drogen einnimmt und sich gleichwohl ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei drohen Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. In der Regel kommt es dabei nicht darauf an, ob durch die Wirkung der Drogen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Vielmehr zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.
Die Angaben beziehen sich auf Verkehrsverstöße bis zum 31.01.2009. Spätere Verkehrsverstöße werden nach dem neuen Bußgeldkatalog bewertet.
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Beschreibung |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
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beim ersten Mal |
250 Euro |
4 |
1 Monat |
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beim zweiten Mal |
500 Euro |
4 |
3 Monate |
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ab dem dritten Mal |
750 Euro |
4 |
3 Monate |
Kommt es wegen der Wirkung der Drogen zu einer Gefährdung anderer Personen oder zu einen erheblichen Sachschaden wir dies als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

