Bußgeldkatalog: Drogen

Sascha Petzold
Rechtsanwalt & Mediator

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Bußgeld und Fahrverbot bei Drogen im Straßenverkehr

 

Wer bestimmter Drogen einnimmt und sich gleichwohl ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei drohen Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. In der Regel kommt es dabei nicht darauf an, ob durch die Wirkung der Drogen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Vielmehr zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums. 

 

Die Angaben beziehen sich auf Verkehrsverstöße bis zum 31.01.2009. Spätere Verkehrsverstöße werden nach dem neuen Bußgeldkatalog bewertet.

Beschreibung

  Bußgeld  

   Punkte 

   Fahrverbot  

beim ersten Mal        

250 Euro

4

1 Monat

beim zweiten Mal

500 Euro

4

3 Monate

ab dem dritten Mal

750 Euro

4

3 Monate


 Kommt es wegen der Wirkung der Drogen zu einer Gefährdung anderer Personen oder zu einen erheblichen Sachschaden wir dies als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.